Fiskalische Sicherheit nach §146a AO
Rechtssicher bei der Kassennachschau.
Die DSFinV-K ist der Prüfdatensatz, den ein Betriebsprüfer bei einer unangekündigten Kassennachschau verlangen darf. Merkuron erzeugt ihn als ZIP-Archiv auf Knopfdruck, ohne Ticket beim Hersteller, ohne Wartezeit und ohne Zusatzkosten.
DSFinV-K Export per Klick & ohne Support-Ticket
Steht der Betriebsprüfer unangemeldet in der Tür, zählt jede Minute. Nach §146b AO dürfen Finanzprüfer den sofortigen Export aller Kassenaufzeichnungen im standardisierten DSFinV-K-Format verlangen. Merkuron stellt diesen Export direkt in der Kasse zur Verfügung.
Standardisierter Datenstruktur-Standard
Der Export enthält alle Stammdaten, Geschäftsvorfälle, TSE-Signaturen, Kassenabschlüsse, Zahlungsarten und Bonpositionen in der vom Bundeszentralamt für Steuern vorgegebenen Struktur (DSFinV-K Version 2.3).
ZIP-Archiv direkt aus der Kasse
Exportieren Sie den geforderten Prüfzeitraum direkt über das Kassenmenü oder das Backoffice als fertige ZIP-Datei. Es ist kein Support-Ticket, kein Techniker und kein kostenpflichtiger Abruf nötig.
Validiert gegen amtliche Prüfsoftware
Die erzeugten Exportdaten entsprechen exakt der DSFinV-K Spezifikation und bestehen die automatische Prüfsoftware (IDEA) der Finanzverwaltung ohne Schemafehler oder fehlende Verknüpfungen.
Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Seit der KassenSichV 2020 muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem in Deutschland über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (§146a AO). Merkuron bindet TSE-Anbieter nahtlos ein.
Flexible Provider-Architektur
Unterstützt cloudbasierte TSE-Dienste (wie fiskaly) sowie Hardware-TSEs. Das System wählt über die integrierte Provider-Factory im Backend automatisch den passenden Signaturdienst.
Kryptografische Absicherung jedes Bons
Jeder Beleg wird vor dem Druck mit einer digitalen Signatur, dem fortlaufenden Signaturzähler, der Seriennummer des Sicherheitsmoduls und den exakten Start- und Endzeitpunkten versehen.
Prüf-QR-Code auf allen Belegen
Die gesetzliche Belegausgabepflicht (§17 UStG) wird wahlweise per Thermodruck oder über einen digitalen QR-Code erfüllt, den Gäste direkt mit dem Smartphone scannen und abrufen können.
GoBD, §147 AO & Ausfall-Sicherheit
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) stellen hohe Anforderungen an Kassen und Betriebsführung.
10 Jahre unveränderbare Aufbewahrung
Nach §147 AO müssen Kassendaten 10 Jahre lang unveränderbar und fälschungssicher archiviert werden. Stornierungen oder Nachträge lösen immer Ausgleichsbuchungen aus und überschreiben niemals historische Daten.
Musterverfahrensdokumentation inklusive
Für jede Kasse stellt Merkuron eine fertige Verfahrensdokumentation bereit, die Betriebsabläufe, Datensicherung und Systemarchitektur ordnungsgemäß beschreibt — bereit zur Vorlage bei der Prüfung.
Verhalten bei TSE-Ausfall
Fällt die Cloud-TSE oder das Netzwerk aus, schaltet die Kasse automatisch in den dokumentierten Handbetrieb um. Jeder Beleg wird als Notfallbeleg gekennzeichnet und nach Wiederherstellung nachsigniert.
Schritt-für-Schritt: Der Ablauf einer Kassennachschau
Bei einer unangekündigten Prüfung durch das Finanzamt (§146b AO) führt Merkuron Sie mit wenigen Klicks durch den gesamten Vorgang.
1. Identifikation des Prüfers
Der Betriebsprüfer weist sich aus und fordert Einsicht in die Kassenführung sowie den DSFinV-K-Export für einen bestimmten Zeitraum an.
2. Export im Kassenmenü aufrufen
Im Kassenmenü unter Einstellungen → Fiskalspeicher wählen Sie den geforderten Datumsbereich (z. B. das laufende Geschäftsjahr oder den Vormonat).
3. ZIP-Archiv übergeben
Per Klick auf 'DSFinV-K exportieren' wird das signierte ZIP-Archiv generiert und auf einen USB-Stick heruntergeladen oder per gesichertem Link übergeben.
4. Verfahrensdokumentation vorlegen
Übergeben Sie dem Prüfer die im System bereitgestellte Verfahrensdokumentation und Herstellererklärung zum Nachweis der KassenSichV-Konformität.
Internationale Umsatzsteuer-Unterstützung
Neben der deutschen Gesetzgebung ist Merkuron auf internationale Mehrwertsteuersätze und europäische Steueranforderungen vorbereitet.
Deutschland (DE)
Regelsteuersatz 19 % (In-Haus) und ermäßigter Steuersatz 7 % (Mitnahme / Außer-Haus).
Europäisches Ausland
Unterstützung für Österreich (AT), Niederlande (NL), Frankreich (FR), Italien (IT), Spanien (ES) und Polen (PL).
Häufig gestellte Fragen zum Finanzamt (FAQ)
Wie verhalte ich mich bei einer unangekündigten Kassennachschau?
Öffnen Sie im Kassenmenü den Bereich Einstellungen → Fiskalspeicher und klicken Sie auf „DSFinV-K exportieren“. Geben Sie den vom Prüfer geforderten Datumsbereich ein und übergeben Sie die erzeugte ZIP-Datei.
Wie ist die zertifizierte Cloud-TSE im Kassensystem angebunden?
Die Anbindung und Nutzung der zertifizierten Cloud-TSE nach §146a AO ist vollständig in die Kassensoftware integriert und signiert jeden Vorgang vor dem Belegdruck.
Was passiert, wenn während des Tagesgeschäfts das Internet ausfällt?
Die Kasse erfasst alle Umsätze lokal weiter. Ausgestellte Belege erhalten den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf den Ausfall der Sicherheitseinrichtung. Sobald die Verbindung steht, wird die Signatur nachgeholt.
Ist eine gedruckte Verfahrensdokumentation Pflicht?
Die GoBD verlangen eine nachvollziebare Verfahrensdokumentation. Merkuron stellt Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, die Sie nur noch mit Ihren betriebsinternen Zuständigkeiten ergänzen müssen.
Werden gelöschte Bestellungen spurlos aus dem System entfernt?
Nein. Aus Gründen der Revisionssicherheit (§146a AO) ist das spurlose Löschen unmöglich. Stornierungen werden als Gegenbuchung mit TSE-Signatur und Bedienerkennung erfasst.